Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 · Autwerk, Deutschland

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Autwerk (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von KI-Automatisierungs- und Beratungsdienstleistungen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

Die Anfrage über das Kontaktformular der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Anfrage.

§ 3 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Autwerk erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

Autwerk ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Autwerk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Autwerk.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Autwerk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

Autwerk behält sich vor, bei Projekten über 5.000 EUR eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrags vor Beginn der Arbeiten zu verlangen.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Sofern Autwerk im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Autwerk erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. Autwerk hat das Recht zur Nacherfüllung.

Die Haftung von Autwerk für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Die Gesamthaftung von Autwerk ist auf den Auftragswert des jeweils betroffenen Projekts begrenzt.

§ 8 Geistiges Eigentum

Soweit im Rahmen des Auftrags Werke entstehen, die dem Urheberrecht unterliegen, räumt Autwerk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Werken ein, beschränkt auf den vertragsgemäßen Verwendungszweck.

Bereits bestehende Rechte und geistiges Eigentum von Autwerk (insbesondere generische Frameworks, Vorlagen, Tools und Know-how) bleiben ausschließlich bei Autwerk.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung. Laufende Wartungs- oder Retainer-Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Autwerk.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.